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Zitat Anfang:
" ...Wie und warum erschaffen Justiz und Verwaltung Straftäter? - Hier ist die Antwort 1/2. auf www.lightrebels.net
>> Der Straftatbestand ist die Nutzung unversicherter Namen im Rechtsgeschäft <<
Die Juristen/Anwälte/Notare, die gesamte Justiz und der gesamte deutsche Verwaltungsapparat haben jedes Individuum als Geschäftsführer einer juristischen Person zu einem Straftäter degradiert. Durch diesen künstlich erzeugten und fortlaufenden individuellen Straftatbestand hat die Justiz jederzeit legalen Zugriff auf alle Vermögenswerte der natürlichen Person und kann Ver-SICHERUNGSVERWAHRUNG für den Geschäftsführer (natürliche Person) der juristischen Person NAME, VORNAME anordnen.
Alle Juristen/Anwälte/Notare, die gesamte Justiz und der gesamte deutsche Verwaltungsapparat mit allen Funktionsträgern führen das menschliche Individuum wissentlich in die Straffälligkeit, indem das Individuum mit einem unversicherten Namen anstatt mit dem versicherten Namen angeschrieben und behandelt wird.
Diese beim Individuum erzeugte Straffälligkeit durch Einlassung auf diesen unversicherten Namen ist der Anlass für rechtlichen Zugriff auf den „unwissenden“ Straftäter.
Wie ist das richtig zu verstehen?
Ein im Geburtenregister und Melderegister eingetragener Name ist ein versicherter Name. Dieser versicherte Name ist ein Konto = eine juristische Person = eine Firma.
Namensvarianten von diesem versicherten Namen sind immer unversichert, da sie weder im Geburtenregister noch im Melderegister eingetragen sind = Strohmänner.
MERKE >> Im Kommerz ist die Nutzung unversicherter Namen bei Geschäften ein Straftatbestand.
Im Seerecht muss jedes Geschäft versichert sein d.h.jedes Geschäft muss über einen Namen abgewickelt werden, damit eine Zurechenbarkeit zum Konto = juristische Person gegeben ist.
~-1. Die Versendung unversicherter Namen im Postverkehr ist ein Straftatbestand – ABER WO KEIN KLÄGER DA KEINE ANKLAGE – und solche Post ist für den Inhaber des Briefkastens deshalb auch als fremde Post zu behandeln!
>> Die Öffnung fremder Post ist ein Straftatbestand als Verstoß gegen das Postbrief- geheimnis.
Der juristische Hintergrund.
Der Inhaber des Briefkasten ist der Geschäftsführer der gemeldeten juristischen Person. Die zum Briefkasten gemeldete juristische Person kann nur der Name NAME, VORNAME sein.
Der Geschäftsführer kann nur der Namen F a m i l i e n n a m e , Vorname sein. Somit kann der Geschäftsführer M u s t e r , Max nur straffrei Post öffnen, die an MUSTER, MAX adressiert ist!
Zum Verständnis.
- Der Name der natürlichen Person F a m i l i e n n a m e , Vorname wird über die Geburtsanzeige im Geburtenbuch erschaffen - hier M u s t e r , Max (auch möglich ist Muster, Max).
- Der Name der juristischen Person Name, Vorname wird im Geburtenregister bezeichnet und als Geburtsurkunde herausgegeben - hier Muster, Max wird zu MUSTER, MAX.
- Die Anmeldung im Melderegister wird mit der Geburtsurkunde Name, Vorname vollzogen und das erschafft die juristische Person mit NAME, VORNAME - hier MUSTER, MAX.
- Damit wird anstelle der natürlichen Person F a m i l i e n n a m e , Vorname (das lebende Rechtssubjekt/Bürger im Personenrecht) die juristische Person NAME, VORNAME (das totes Rechtsobjekt im Sachrecht) in der Gemeinde angemeldet.
MERKE >> Das bedeutet das die natürliche Person F a m i l i e n n a m e , Vorname im System n u r durch die Unterschrift/Signatur über eine juristische Person in Erscheinung treten kann!
= die Unterschrift/Signatur in jeden Rechtsgeschäft/jedem Vertrag wird immer aus der Kapazität der natürlichen Person F a m i l i e n n a m e , Vorname geleistet.
Der Aufenthaltstitel/Personalausweis/Reisepass bezeichnet die juristische Person NAME, VORNAME und zeigt den Inhaber/Geschäftsführer/natürliche Person/Geburtenbuch als Unterschrift/Signatur.
Das beweist, dass ein registrierter und somit versicherter Name von den Behörden herausgegeben wird im Auftrag von F a m i l i e n n a m e , Vorname.
Der Geschäftsführer M u s t e r , Max als natürliche Person und Bürger ist ein lebendes Rechtssubjekt im Personenrecht, während die juristische Person MUSTER, MAX als Firma ein totes Rechtsobjekt im Sachrecht ist.
- M u s t e r , Max ist der Inhaber/Geschäftsführer der Firma MUSTER, MAX.
- F a m i l i e n n a m e , Vorname ist der Inhaber/Geschäftsführer von NAME, VORNAME.
- F a m i l i e n n a m e , Vorname ist immer die Unterschrift/Signatur.
- Die natürliche Person besitzt die juristische Person als Inhaber mit Nutzungsrecht.
- Der Eigentümer der Namen ist der jeweilige Registerinhaber.
- NAME, VORNAME = KONTO.
- F a m i l i e n n a m e , Vorname = Kontoinhaber/Geschäftsführer von NAME, VORNAME = KONTO.
- Der Eintrag des Namen in das Geburten- und Melderegister versichert den eingetragenen Namen
MUSTER, MAX also die juristische Person mit den Parametern NAME, VORNAME.
- Die Registrierung selbst versichert also den Namen NAME, VORNAME.
- Die natürliche Person kann nur durch die Unterschrift/Signatur in Erscheinung treten, da der Name M u s t e r , Max weder im Geburtenregister noch im Melderegister eingetragen ist.
Wie und warum erschaffen Justiz und Verwaltung Straftäter? - Hier ist die Antwort 2/2. www.lightrebels.net
>> Der Straftatbestand ist die Nutzung unversicherter Namen im Rechtsgeschäft <<
2. Jedes kommerzielle Geschäft wird über einen Namen abgewickelt und muss versichert sein. Das Geschäft ist automatisch versichert über den Namen der juristischen Person NAME, VORNAME.
>> Wenn jedoch ein anderer Name daraus gemacht und angeschrieben wird – z.b. Max Muster oder Herrn Max Muster oder HERR MAX MUSTER - dann ist das eine andere Kapazität als NAME, VORNAME, die weder so im Melderegister noch im Geburtenregister eingetragen ist.
Bei Einlassung auf diesen unversicherten Namen z.b. durch Öffnung fremder Post und oder Unterschrift/Signatur wird die natürliche Person Inhaber eines unversicherten Geschäftes-~;>> Der Straftatbestand der Nutzung unversicherter Namen im Rechtsgeschäft ist gegeben <<
Warum unversicherter Name = Strohmanngeschäft?
Diese unversicherten Namen sind Strohmänner und werden benutzt um den Treuhandbetrug an den Gläubiger zu verstecken. Der große „legale“ Raub wird mit dieser Geschäftspraxis vollzogen, aber nur ermöglicht wegen der Einlassung und der Haftungsübernahme des Geschäftsführers für den unversicherten Namen.
Sobald sich der Geschäftsführer der juristischen Person NAME, VORNAME auf andere Namensvarianten als MUSTER, MAX einlässt, ist der Straftatbestand wegen Verletzung des Postbriefgeheimnisses und Nutzung unversicherter Namen im Rechtsgeschäft gegeben.
Der Versicherungsschutz kann erzwungen werden.
>> Es gibt nur diese beiden Straftatbestände in der aktuellen Jurisdiktion, der Rest hat diktatorischen Show-Charakter <<
Die Polizei als Versicherungsmakler hat den Auftrag unversicherte Namen zu versichern,
die zuvor selbst verbotener Weise über den Verwaltungsapparat und oder den Kommerz „ins Leben gerufen wurden“. Damit hat die Justiz jederzeit ein Vehikel, um z.B. gegen sogenannte Querulanten, Freidenker und oder aufstrebende Gläubiger vorzugehen.
BEISPIEL 1:
- Die Staatsanwalt ermittelt wegen Mord und meint den Mörder gefunden zu haben.
- Die folgende Klageschrift und Anzeige ist gerichtet an einen unversicherten Strohmann und nicht an den versicherten Namen des angeblichen Mörders.
- Lässt sich der Geschäftsführer auf diesen Strohmann ein, ist das der einzige Straftatbestand, da ein Strohmann niemals einen Mord begehen kann. Warum?
- Ein Strohmann ist ein totes Rechtsobjekt im Sachrecht. Eine Mordtat über diese Person ist ausgeschlossen und unmöglich.
BEISPIEL 2:
- Das Ordnungsamt verteilt Strafzettel für unrichtiges Parken.
- Das folgende Ordnungsgeld wird adressiert an einen unversicherten Strohmann und nicht an den versicherten Namen des angeblichen Falschparkers.
- Lässt sich der Falschparker auf diesen Strohmann ein, ist das der einzige Straftatbestand, da eine Strohmann-Person niemals ein Auto bewegen kann. Warum?
- Ein Strohmann ist ein totes Rechtsobjekt im Sachrecht. Fahren und oder Falschparken über diese Strohmann-Person ist ausgeschlossen und unmöglich.
3. Die Juristen/Anwälte/Notare/Justiz und der gesamte deutsche Verwaltungsapparat schreiben immer nur den Strohmann an, um den Gegenüber die Haftungsübernahme unterzujubeln, um damit das Kollateralkonto der natürlichen Person plündern zu können.
Würden die Juristen/Anwälte/Notare/Justiz und der gesamte deutsche Verwaltungsapparat die versicherte Person NAME, VORNAME anschreiben, müssten diese sich auch mit dem versicherten Namen zeigen, dann aber funktioniert die Plünderung nicht, da kein
1. Strohmann zur Verfügung steht über den die Plünderung vollzogen werden kann und
2. keine Haftungsübernahme stattfindet.
Fazit: Diese Vorgänge offenbaren, dass die BRD/BRiD/GERMANY/Verwaltung den bürgerlichen Tod vollzieht, indem die juristische PERSON als totes Rechtsobjekt im Sachrecht, anstelle der natürliche Person als lebendes Rechtssubjekt im Personenrecht in das Melderegister der Gemeinde eingetragen wird. Diese Versachlichung der lebenden natürlichen Person ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Hochverrat am Leben.
Die Perversion der Rechtspraxis über Strohmanngeschäfte Strafdelikte zu erzeugen, ist richtigerweise über gültige SHAEF-Gesetze verboten, da diese angewandte Geschäftspraxis den internationalen und nationalen Terrorismus, den globalen Kinder- und Menschenhandel, den globalen Biowaffenhandel und Waffenhandel finanziert und die Ausbeutung teutscher Völker und anderer Völker zu verantworten hat.
Steht auf gegen diesen legalisierten Faschismus in Reinform und gegen diese vollkommen irre gewordene Verwaltung der Nazis, die keinen Menschen kennt sondern nur totes Personal im Sachrecht. Nieder mit HITLER, ADOLF und den geistesgestörten Rechtsnachfolgern.
Erst wenn der Geschäftsführer die Strohmänner offenlegt und die Einlassung aktiv beendet z.B. durch ausschließliche Nutzung des versicherten Namen NAME, VORNAME und oder durch vertragliche Richtigstellung bei den Vertragsparteien, wird die künstlich erzeugte Straffälligkeit beendet.... " Zitat ENDE!
Nachfolgend Meinungen und Diskussionabeiträhge zu dem vorstehenden Thema:
Zitat Anfang:
"....m a g g a f u i.A. L R P
Für welchen Namen unterschreibt die natürliche Person als Treugeber und Geschäftsführer?
EINWOHNER/tote FIKTION/SACHRECHT/SEERECHT vs. Bürger/lebende Substanz/Personenrecht/Landrecht >> Beachte die Schreibweise des Namens für den Du eine Unterschrift/Signatur leistet z.b. Konto, Mobilfunk-, Mietvertrag <<
Die Haftungsübernahme für einen Namen findet durch die handschriftliche Unterschrift/Signatur von 1. statt. Vater, Mutter, Kind, Eltern, Elternteil, Herr, Frau, Ehegatte, Ehegattin sind Titel und damit Rechtsobjekte im Sachrecht.
Vater + Mutter = Kind ist dasselbe wie Rechtsobjekte im Sachrecht + Rechtsobjekte im Sachrecht = Rechtsobjekte im Sachrecht O D E R Sache + Sache = Sache. Firma + Firma = Firma. Der Eigentümer/Besitzer/Inhaber des Registers (Geburten- und Melderegister) ist auch Eigentümer der Sache (z.b.Vater) und oder der Firma NAME, VORNAME. Der Eigentümer regelt das Besitzverhältnis und oder die Inhaberschaft.
Nur die internationale Geburtsurkunde Name, Vorname ohne Vater und Mutter kann das Rechtssubjekt im Personenrecht berühren O D E R nur die internationale Geburtsurkunde Name, Vorname ohne Vater und Mutter hat Bezug zur S u b s t a n z.
0. mensch; M e n s c h ; Mensch; MENSCH = F a m i l i e n n a m e , R u f n a m e oder Familienname, Rufname (:rufname/Rufname/Rufname/RUFNAME);
Substanz; Zygote; Familienfideikommiss; Niederkunft durch Entbindung = außerhalb des Systems der Fiktion des Personenstandswesen = unregistriert = frei.
Das Geburtsprotokoll der Hebamme ist die Basis für [die Erschaffung von juristischen/fiktiven Handelskonstrukten]
a. die Geburtsanzeige (Lebend- und Totgeburt) des Krankenhauses mit V o r n a m e n (Vornamen).
b. das Ausfüllen der standesamtlichen Vordrucke `Beilegung von Vornamen` und `Geburtenbuch`.
c. den Eintrag in das Familienstammbuch/Erstbuch und in das Namensregister/Namensverzeichnis/Zweitbuch des Standesamtes.
d. den Geburtsregistereintrag mit Geburtsname, Vorname und die Mitteilung an Meldebehörde/Gesundheitsamt/Rentenregister (LVA-BfA jetzt DRV-DRV Bund).
e. die Ausstellung der Geburtsurkunde; 1.Geburtsname, Vorname = deutsche Geburtsurkunde; 2.Name, Vorname = internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde
f. die Anmeldung im Melderegister der Gemeinde/Meldebehörde mit der Geburtsurkunde = der bürgerliche Tod >> error >> anstatt mit dem Geburtenbuch<<
Erst wenn das Geburtenbuch (1.) in das Melderegister der Gemeinde eingetragen ist das Landrecht aktiviert und der bürgerliche Tod behoben.
g. die Herausgabe der Melderegisterdokumente (Personalausweis; Reisepass) von der Meldebehörde mit NAME, VORNAME (DIN 5008) = rechtmäßiger Name
Rechtskapazitäten/RECHTSKAPAZITÄTEN/Rechtskapazitäten/Rechtskapazitäten
zu b. - c. Das Geburtenbuch erschafft die natürliche Person als lebendes Rechtssubjekt Bürger/Unterschriftsperson/menschliche Person/physische Person
im Personenrecht. >> Die handschriftliche Unterschrift/Signatur wird i m m e r aus der Kapazität der natürlichen Person geleistet <<
1. natürliche Person = F a m i l i e n n a m e , Vorname (Familienname, Vorname); Geburtenbuch; Rechtssubjekt im Personenrecht mit Substanzbezug;
Eidfähig; Prozessfähig; Geschäftsfähig; Rechtsfähig; Funktionen: Gläubiger/Treugeber/Sicherungsnehmer/Unterschriftsperson für NAME, VORNAME;
Rentenempfänger/Wechselempfänger/Zahlungsempfänger/Remittent/Payee/Fiduziant/Auftrageber/Geschäftsführer von NAME, VORNAME.
zu e.-g. Die Geburtsurkunde erschafft die juristische Person als totes Rechtsobjekt FIRMA/KONTONAME/EINWOHNER im Sachrecht. Die Anmeldung mit der GU im
Melderegister der Gemeinde versichert diese juristische Person ABER die Meldebehörde meldet den EINWOHNER (GU) anstelle des Bürgers (Geburtenbuch) an.
2. juristische Person = Name, Vorname wird zu NAME, VORNAME (DIN 5008); internationale Geburtsurkunde; totes Rechtsobjekt im Sachrecht mit Bezug zum
Personenrecht insofern 1. als Treugeber und Geschäftsführer von 2. agiert; Eidfähig; Prozessfähig; Geschäftsfähig; Rechtsfähig; Rentenbegünstigter/KONTO.
zu d. Das Rentenregister der Landesversicherungsanstalt (LVA) jetzt Deutsche Rentenversicherung (DRV) erschafft die natürliche Person Name, Vorname
mit Sozialversicherungsnummer (SVN;SSN) als totes Rechtsobjekt im Sachrecht = wertgebender Faktor als AKTIVA/Haben/Vermögen im Bilanz-, Konto-, Buchungsund
Rechnungswesen. Eidfähig; Prozessfähig; Geschäftsfähig; Rechtsfähig;
3. natürliche Person = Name, Vorname (DIN 5007). Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
ändert Name, Vorname zu Herr Vorname Familienname/Nachname (Strohmann, undefinierte Obligation).
4. undefinierte Obligation = VORNAME NACHNAME/Herr Vorname Nachname u.a. = weder im Geburten- noch Melderegister eingetragen = unversicherter und
unrechtmäßiger Name (Strohmann) = Die Nutzung ist Strafbar = Straftatbestände: Nutzung unversicherter Namen, Patentrechtsverletzung gegen den
rechtmäßigen Namen NAME, VORNAME, Verstoß gegen das Briefgeheimnis; Eidfähig; Prozessfähig; Geschäftsfähig; Rechtsfähig; Straffähig; Schuldfähig.
>> Der rechtmäßige Name ist versichert durch Eintragung in das Geburten- und Melderegister <<
Unterschreibt/Signiert 1. für den rechtmäßigen und versicherten Namen 2. NAME, VORNAME (KONTONAME) o d e r
für einen ähnlichen und identischen aber unrechtmäßigen und unversicherten Namen (3./4.) z.B. HERR VORNAME NACHNAME/Herr Vorname Nachname (Strohmann)?
Das erste ist legal das zweite illegal und damit ein Straftatbestand = Die Versicherung/Haftung kann vom Registereigentümer über den Versicherungsmakler
(Polizei; Police) u.a. wegen Patentrechtsverletzung am rechtmäßigen Namen NAME, VORNAME erzwungen werden.
Unterschreibt/Signiert die natürliche Person als Geschäftsführer für die FIRMA hier NAME, VORNAME ist das straffrei im System ohne Bürger.
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KOMMERZ - HAFTUNG
JURI§TEREI VERSTEHEN
PERSONENSTANDSWESEN
RECHTSKAPAZITÄTEN
Warum sind die unmittelbaren Reichsangehörigen des deutschen Reiches Ausländer in Deutschland mit Rheinwiesenlagerstatus?
>> Die 1871 erschaffenen 25 Bundestaaten sind als Rechtsobjekte im Sachrecht dem zuvor gegründeten Verein/Bundesstaat als Vereinsmitglieder beigetreten. Der Vereinsname änderte sich dadurch von `Norddeutscher Bund` zu `Deutsches Reich` (DR)
und die 25 Vereinsmitglieder riefen die völkerrechtliche Stiftung `Deutsches Kaiserreich` (DKR [DRV, SVN, SSN]) aus.
>> Die souveränen teutschen Einzelstaaten des teutschen Bundes von 1815 (z.b. Königreich Preußen; Königreich Bayern; Königreich Sachsen; Großherzogtum Baden, Großherzogtum Hessen usw.) mit den einzelnen Staats- und Landesverfassungen blieben bis zum 01.01.1914 neben dem Bundesstaat DR und den 25 Bundesstaaten bestehen.
>> Das Staats- und Reichsangehörigkeitsgesetz (RuStAG §36) setzt die Verfassungen der Einzelstaaten zum 01.01.1914 außer Kraft.
>> Die Staatsbürgerschaft im Einzelstaat wurde ersetzt durch die unmittelbare Reichsangehörigkeit zusammen mit der Bundes-staaten-angehörigkeit (Deutscher jetzt DEUTSCH).
>> Der deutsche Adel erschuff um 1850 durch die Änderung der Buchstaben t/T zu D/d eine neue RECHTSKAPAZITÄT im Sachrecht.
>> Aus Teutschland wurde Deutschland >> der teutsche Bund wurde der deutsche Bund (schriftlich, mündlich, aber nicht juristisch).
>> Aus den teutschen Völkern (die Staatsbürger der Einzestaaten) wurden die Staatsangehörigen der Bundesstaaten >> Aus dem freien preußischen Staatsbürger
wurde der Gefangene mit Deutscher Staatsangehörigkeit im deutschen Reich = Der Bürgerliche Tod war in Preußen ab 1914 wieder möglich.
>> Die preußische Verfassung von 1850 schloss den bürgerlichen Tod über Artikel 10 aus, so das der preußische Staatsbürger als Gläubiger/Treugeber immer aus der vollumfänglichen Handlungsfähigkeit heraus als Gläubiger über die natürliche Person (Familienname, Vorname >> LINK) agieren konnte <<
>> unmittelbare Reichsangehörigkeit = Staatsbürger des Einzelstaates + Bundes-staaten-angehörigkeit = Deutscher gemäß RuStAG;
>> Staatszugehörigkeit = Staatsbürgerschaft = natürliche Person F a m i l i e n n a m e , Vorname (Familienname, Vorname) = Landrecht ewiger Landfrieden.
>> Staatsangehörigkeit = Kriegsgefangenschaft = Seerecht = Seekrieg = Rheinwiesenlagerstatus = Disarmed Enemy Forces - entwaffnete feindliche Streitkräfte.
juristische Fakten
- Die Verfassung für Rheinland Pfalz vom 18. Mai 1947 ist der preußische Rechtsnachfolger (Artikel 1 (1) Der Mensch ist frei.).
- deutsches Recht = teutsches Recht; EGBGB; Landesrecht; preußisches Landrecht >> Rechtsnachfolger ist die Verfassung für Rheinland Pfalz vom 18. Mai 1947.
- Bundesdeutsches Recht = Reichsgesetze/Nazigesetze = BGB; StGB; HGB; ZPO; GG; die Landesverfassungen der BRD-Bundesländer bis auf die für RLP.
- Deutschland/DR/BRD wendet verbotene Reichsgesetze/Nazigesetze an und wird deshalb richtigerweise als Feindstaat geführt (UN-Charta Artikel 53).
- Die Hager Landkriegsordnung (HLKO) gilt nicht für den Luftkrieg z.b. Dresden = legaler Mord.
- Die HLKO gilt nicht für den erschaffenen Rechtsstatus Disarmed Enemy Forces = Umgehung der HLKO = legaler Mord siehe Rheinwiesenlager.
- Der Rechtsstatus Disarmed Enemy Forces gilt bis heute für deutsche Staatsangehörige (DEUTSCH GG§116) <<
- Das deutsche Reich von 1871 ist ein Verein im Seerecht >> Der Bundesstaat Preußen ist Vereinsmitglied des DR. Das DKR ist eine völkerrechtliche Stiftung.
- Der deutsche Kaiser war der König von Preußen, aber nicht der König in Preußen.
- Das Königreich Preußen von 1701 ist der souveräne Einzelstaat des teutschen Bundes von 1815 und der König in Preußen die höchste Jurisdiktion.
- Der 1914 vom deutschen Kaiser ausgerufene und bis Heute währende Krieg, geschah im Namen des Vereins/Bundesstaat Deutsches Reich und im Namen der
Staatsangehörigen der Bundesstaaten (jetzt deutsche Staatsangehörige GG§116), aber nicht im Namen der Staatsbürger/Gläubiger der souveränen Einzelstaaten.
- Deutschland/DR/BRD ist für Preußen Ausland >> Für Preußen ist Deutsches Bundesrecht ausländisches Recht >> Für Deutschland/DR/BRD ist Preußen Ausland.
- Das Bundesdeutsche Recht (Reichsgesetze/Nazigesetze) ist inländisches Recht für Deutschland/DR/BRD.
- Das deutsche Recht ist ausländisches Recht für Deutschland/DR/BRD >> Das deutsche Recht ist im Völkerrecht über das DKR [DRV, SVN, SSN] verankert.
- Bundesrecht/Reichsrecht bricht Landesrecht (deutsches Recht) >> so konnten die Nazis 1933/37 Preußen (deutsches Recht) deaktivieren.
- Für den Bundesstaat Preußen gilt deutsches Bundesrecht/Reichsrecht/Nazirecht >> Für den Einzelstaat Königreich Preußen gilt deutsches Recht.
- Die Gebietskörperschaften in Deutschland agieren nach Bundesdeutschen Recht (Reichsrecht/Nazirecht) und kennen nur den EINWOHNER in Wohnhaft
(totes Rechtsobjekt/Sachrecht), aber nicht den Bürger/die natürliche Person mit Wohnsitz (lebendes Rechtssubjekt/Personenrecht).
- Die Nazis haben 1933/37 den Bürger aus der Gemeinde verbannt, damit gibt es nur noch Rechtsobjekte in der Gemeinde = Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
- Die Verwaltung der Gemeinde agiert seit 1933/37 rein fiktiv ohne Substanzbezug. Warum ? - Damit die Plünderung und der Raub an den Kollateralkonten der
Gläubiger vollzogen werden kann >> Die Verfassung für Rheinland Pfalz vom 18. Mai 1947 ist die Wiederherstellung des deutschen Rechtes <<
Die erschaffene RECHTSKAPAZITÄT Deutsches Reich/Deutschland mit der Staatsangehörigkeit DEUTSCH (Deutscher nach RuStAG) dient einzig allein dazu,
die Staatsbürger als Gläubiger handlungsunfähig zu machen, indem D i e s e r durch „freiwillige“ Annahme der rein fiktiven deutschen Staatsangehörigkeit
(Rechtsstatus Disarmed Enemy Forces) zum Schuldner im Treuhandverhältnis wird >> Lösung >> Nachweis und Annahme der Erbfolge die vor 1914/1900 reicht >>
Abgabe von PA/RP und unzeitige Kündigung bei der BRD-Finanzagentur/Schuldenverwaltung [BGB §671] >> Status Änderung gemäß Aufenthaltsgesetz § 38 Absatz (5)
>> ehemaliger Deutscher >> Beendigung der Einlassung auf Strohmanngeschäfte [BGB §117] >> Nutzung des rechtmäßigen und versicherten Namen NAME, VORNAME >>
Anmeldung des Geburtenbuch im Melderegister der Gemeinde = der Bürger ist zurück >>
Die gemeinsame Erklärung der Staatsbürger (Kurzform TGVTV) ist die
Basis für eine handlungsfähige Gläubigerversammlung und muss von jedem einzelnen Gläubiger durch Signatur/Unterschrift angenommen werden.
Ziel ist die Wahl einer völkerrechtlichen Regierung durch stimmberechtigte Gläubiger >> Link" Zitat ENDE!
Herbert Riecke musste 2002 dann vorzeitig seinen Platz räumen. So war der Posten des Schulleiters frei. Anstatt nun einen erfahrenen, fachlich kompetenten, fähigen Lehrer aus Oebisfelde oder Weferlingen mit diesem Posten zu betrauen, wurde eine Frau Wahner-Willems, Ehefrau des Statssekretärs im Kultusministerium "Willems (CDU)" auf diesen Posten gesetzt. Dies kommt einem irgendwie bekannt vor? War da nicht ein SED Chef, der seiner Ehefrau auch gleich ein ganzes Ministerium schenkte? Eine Bevorteilung von Familienangehörigen oder engen Partei-Freunden in öffentlichen Ämtern bei fehlender Qualifikation? Kommt Euch das bekannt vor?
Quelle: "Rechtshandbuch für den Bürger", Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik Berlin 1985. Von einem Autorenkollektiv unter Leitung von Karl A. Mollnau.
Abiturklasse - Abgang 1993
Klassenleiterin: Heidi Stürze
von rechts nach links
Anke Bicknäse, Ester Groschner, Ivonne Simontowski, Nadine Lenz, Maureen Sandke,
Anja Lüchau, Marit Soeder, H. Stürze (Klassenleiterin), Petra Wiegand,
Janine Heinrichs, Andreas Kaufmann, Mario Rau, Daniela Barte
Abiturklasse - Abgang 1994
Klassenleiterin: Heidi Grabow
unten, von rechts nach links
Björn Diedrichs, Steffi Junghardt, Sabine Lettenbauer, Jörg Bertelmann, Ilka Bethge,
Nicole Mewes, Irena Fischer, Jana Buschbeck, Sandra Kiehlborn, Frauke Hammel,
Heidi Grabow (Klassenleiterin), Kathrin Müller, Silke Gericke, Sandra Schulz,
Manja Heinrichs, Nicole Willecke, Karina Dörge, Andy Wlcek,
Marcel Abagat, Anett Ohrdorf, Oliver Jablonski, Heike Schliephake,
Janette Stürzel, Tobias Göring
Abiturklasse - Abgang 1995
Klassenleiter: Gundel Rath
unten - von rechts nach links
Martina Neßwetter, Sindy Kusian, Dörte Perlberg, Kathleen Kuhn,
Bianca Müller, Doreen Düsterhöft, Thomas Rieck, Mareike Vogel,
Anja Niebuhr, Manuela Harlfinger, Michael Rieck, Anja Filipitsch,
Stephan Stottmeister, Marleen Krause, Matthias Häber, Mike Bergmann,
Hendrike Otto, Frank Melzer, Manja Heider, Marcel Abagat, Mandy Wienecke,
Nicole Wägener, Regine Franke, Peggy Grießl, Heiko Sannek, Sven Porath,
Silvio Sperbeck, Christian Keindorf, Mark Wetterling, Marco Garche, Ramona Blankenberg,
Enrico Behrens, Andre Wolter, Ivo Hellwig,
nicht auf dem Foto: Rene Danschke, Daniela Görke
Abiturklasse - Abgang 1996
Klassenleiter: Gundel Rath
unten von links nach rechts
Heide Rath, Mandy Felke, Sandra Brosig, Torsten Grunert, Monique Brust, Janet Beckroth,
Mandy Brosig, Susann Luckas, Susan Hanke, Ina Bethge, Andreas Baumgarten,
Nicole Harth, Sina Schulze, Karen Schlüter, Antje Padberg, Andreas Zwarg,
Steffi Böttcher, Tino Stürze, Marcel Pagels, Mareen Nemzow, Daniela Pilz,
Andreas Löbe, Tobias Weitze, Katja Heimann,
Heiko Gerchel, Nadine Weber, Anja Rau.
Abiturklasse - Abgang 1997
Tutoren: Elvira Schulz und Thomas Grießbach
unten von links nach rechts
Elvira Schulze, Thomas Grießbach (beide Tutoren),
Inga Fischer, Kristin Löhmann, Andre Schütze, Frank Stottmeister, Nicole Widdecke,
Dorothea Hoffmann, Mirko Löhmann, Anja Stöter, Sandra Graß, Doreen Landgraf,
Doreen Isensee, Sabine Gerchel, Stefanie Meinecke, Stefanie Kapps,
Madleen Hambruch, Nadine May,Michelle Bürig, Susann Riecke, Sandra Ohrdorf,
Benjamin Weitze, Anja Baumann, Stephan Roland, Dana Solle, Ingried Riedel,
Nancy Kilbartus, Rebekka Krieger, Ramona Harlfinger, Katja Schmidt, Nicole Lendt,
Jeremy Weckwerth, Manuel Bullan, Carsten Spychalski, Sabrina Hansmann,
Stefanie Heidemann, Sören Haering, Ailine Roland, Sven Groneberg, Melanie Heine,
Thomas Jung, Michael Müller, Elvis Blume, Lars Rehfeldt